Warum tun sich die Krankenhäuser so schwer mit dem Ambulanten Operieren?
2005 +++ Fack-Asmuth +++ Quelle: ambulant operieren
2/2005, 76-79
Auszüge aus einem Interview mit
Prof. Fack-Asmuth:
Einer
der Hauptgründe liegt – und darüber klagen die niedergelassenen ambulanten
Operateure ja auch – in der nicht kostendeckenden Vergütung der ambulanten
Operationen.
Ein
weiterer Grund für den schleppenden Anlauf ist jedoch sicherlich der, dass das
Ambulante Operieren im Krankenhaus, wenn es einen größeren Umfang einnimmt,
nicht "nebenbei" laufen kann. Dazu gehört insbesondere eine
spezifische Organisation, und es bedarf nicht unerheblicher Investitionen.
Die
Krankenhäuser müssen – wie ja die niedergelassenen Operateure auch – Bau und
Einrichtung der ambulanten Einheiten, also z. B. eines ambulanten Op-Zentrums,
selbst über die Honorare für ambulante Operationen finanzieren.
Nicht gerade förderlich für das Ambulante Operieren ist
die Tatsache, dass der Ersatz bisher stationär erbrachter Operationen durch
ambulante Operationen mit finanziellen Einbußen für die Chefärzte verbunden
ist. Deren Vergütung besteht in der Regel zu einem Teil aus einem festen Gehalt
und zum anderen aus Liquidationseinnahmen bzw. Beteiligung an den
entsprechenden Umsatzerlösen.
Viele
gesetzlich versicherten Patienten haben zwar eine Zusatzversicherung für den
stationären Bereich. Diese gilt aber nicht im ambulanten Bereich, sodass diese
Patienten dem Liquidationsbereich des Chefarztes entzogen werden.
Lösungen:
Bekanntlich
ist von Seiten der Politik und der Kassen auch sonst nicht viel geschehen, um
das Ambulante Operieren im Krankenhaus zu fördern. Allerdings ist inzwischen
der "dritte Topf" in § 115 b Abs. 5 SGB V als
"Kann-Vorschrift" verankert. Die Vertragsparteien für das Ambulante
Operieren könnten also – wenn sie alle wollten – durchaus ein "gemeinsames
Budget" für Krankenhäuser und Vertragsärzte vereinbaren.
Es
ist nach dem geltenden Vertragsarztrecht z. B. heute schon möglich, bis zu 49 %
als angestellter Arzt im Krankenhaus und 51 % als Vertragsarzt in eigener
Praxis tätig zu sein.