Warum tun sich die Krankenhäuser so schwer mit dem Ambulanten Operieren?

 

2005 +++ Fack-Asmuth +++ Quelle: ambulant operieren 2/2005, 76-79

 

Auszüge aus einem Interview mit Prof. Fack-Asmuth:

 

Einer der Hauptgründe liegt – und darüber klagen die niedergelassenen ambulanten Operateure ja auch – in der nicht kostendeckenden Vergütung der ambulanten Operationen.

 

Ein weiterer Grund für den schleppenden Anlauf ist jedoch sicherlich der, dass das Ambulante Operieren im Krankenhaus, wenn es einen größeren Umfang einnimmt, nicht "nebenbei" laufen kann. Dazu gehört insbesondere eine spezifische Organisation, und es bedarf nicht unerheblicher Investitionen.

 

Die Krankenhäuser müssen – wie ja die niedergelassenen Operateure auch – Bau und Einrichtung der ambulanten Einheiten, also z. B. eines ambulanten Op-Zentrums, selbst über die Honorare für ambulante Operationen finanzieren.

Nicht gerade förderlich für das Ambulante Operieren ist die Tatsache, dass der Ersatz bisher stationär erbrachter Operationen durch ambulante Operationen mit finanziellen Einbußen für die Chefärzte verbunden ist. Deren Vergütung besteht in der Regel zu einem Teil aus einem festen Gehalt und zum anderen aus Liquidationseinnahmen bzw. Beteiligung an den entsprechenden Umsatzerlösen.

Viele gesetzlich versicherten Patienten haben zwar eine Zusatzversicherung für den stationären Bereich. Diese gilt aber nicht im ambulanten Bereich, sodass diese Patienten dem Liquidationsbereich des Chefarztes entzogen werden.

 

Lösungen:
Bekanntlich ist von Seiten der Politik und der Kassen auch sonst nicht viel geschehen, um das Ambulante Operieren im Krankenhaus zu fördern. Allerdings ist inzwischen der "dritte Topf" in § 115 b Abs. 5 SGB V als "Kann-Vorschrift" verankert. Die Vertragsparteien für das Ambulante Operieren könnten also – wenn sie alle wollten – durchaus ein "gemeinsames Budget" für Krankenhäuser und Vertragsärzte vereinbaren.

Es ist nach dem geltenden Vertragsarztrecht z. B. heute schon möglich, bis zu 49 % als angestellter Arzt im Krankenhaus und 51 % als Vertragsarzt in eigener Praxis tätig zu sein.