Allgemeine
Hygieneempfehlungen für ambulant operierende Chirurgen
Postoperative
Infektion erfolgreich abwehren
2006 +++ E. Tabori +++ Quelle: Ambulante Chirurgie 5/2006, 37 – 43
Da
in Deutschland kein einheitliches Hygienerecht existiert, werden einige
hygienerelevante Aspekte durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt.
Als wichtigste sind hierbei
Das
Robert-Koch-Institut (RKI) trägt der Erfordernis nach wissenschaftlicher
Evidenz und Transparenz durch eine 1997 eingeführte abgestufte Kategorisierung
Rechnung. Ihre Empfehlungen werden mit den allgemein üblichen Kategorien von I
A, I B, II und III bezeichnet. Dabei nimmt der Stärkegrad der Empfehlungen von
Kategorie I nach III ab. Empfehlungen der Kategorien I A und – mit
Einschränkung – auch I B sind wissenschaftlich gut untersucht und haben einen
fundierten Hintergrund. Empfehlungen in Kategorie II gelten nur eingeschränkt,
in Kategorie III gibt es keine Empfehlungen.
Nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegen auch Praxen mit ihren
ambulanten OP-Einheiten der infektionshygienischen Überwachung durch den
öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Dabei werden hygieneorientierte Anforderungen
wie beispielsweise die Umsetzung der o. g. RKI-Richtlinie bei der
Instrumentenaufbereitung als auch die der Infektionserfassung, wie sie sich aus
dem IfSG und anderen maßgeblichen Gesetzen ableiten lassen, überprüft und der
Praxisinhaber muss die notwendigen Nachweise über Organisation,
Hygienestrukturen und Qualifikationen, die ein hygienisch einwandfreies
Arbeiten sicherstellen sollen, erbringen.
Einflussfaktoren auf das postoperative
Wundinfektionsrisiko
Die Ursachen für Infektionen sind mannigfaltig und komplex. Etwa zwei
Drittel aller nosokomialen Infektionen werden der SENIC-Studie (Study on the
Efficacy of Nosocomial Infection Control-Study) zufolge durch patienteneigene
Faktoren bestimmt und sind von außen nicht zu beeinflussen. Endogene Faktoren
sind das Alter, der Gesundheits- und Allgemeinzustand, die körpereigene Flora
und v. a. die Immunkompetenz des Individuums.
Zu den exogenen Faktoren zählen die belebte und unbelebte Umwelt des Patienten,
d. h. das ihn versorgende Personal und die bei ihm eingesetzten Instrumente und
Materialien.
Als bedeutsamster Einzelfaktor ist in diesem Zusammenhang die operative
Vorgehensweise des Operateurs zu nennen.
Vieles von dem, was für multidisziplinär genutzte OP-Einrichtungen im
Krankenhaus gefordert wird, ist in kleinen ambulanten OP-Einheiten entbehrlich,
d. h. die Anforderungen müssen individuell angepasst werden, um überzogene und
nicht am Bedarf orientierte Forderungen zu vermeiden. Nicht zuletzt können
hierdurch unnötige Investitions-, aber auch Betriebskosten eingespart werden.
Ebenso wie in der Klinik müssen auch ambulante Operationszentren über Hygiene-
sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne verfügen.
Eine Literaturrecherche brachte keinen Beleg für einen signifikanten Einfluss
von Baumaßen auf die Prävention postoperativer Wundinfektionen. Vielmehr
korrelieren Personalschlüssel und Arbeitsbelastung mit erhöhten
Infektionsraten.
Die OP-Abteilung ist von den allgemeinen Praxis- und Ambulanzräumen klar
abzutrennen.
Während Eingriffsräume für kleinere invasive Maßnahmen (z. B. Versorgung einer
Hohlhandphlegmone, Amputation eine Fingers) ausreichen, wird für größere
operative Eingriffe wie z. B. Osteosynthesen langer Röhrenknochen oder
Endoprothetik-OPs die Durchführung in OP-Sälen mit erhöhten Anforderungen an
die Keimarmut in einer von den übrigen Praxisräumen abgetrennten OP-Abteilung
empfohlen.
Eine Trennung in septische und aseptische Op-Bereiche ist durch
wissenschaftliche Daten nicht zu begründen und daher nicht erforderlich. Nach
Durchführung der erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im
Anschluss an die jeweiligen Eingriffe können Operationen aller
Kontaminationsgrade im selben OP-Saal ausgeführt werden.
Die Hände des Personals sollten vor dem ersten Eingriff einschließlich der
Unterarme und des Ellenbogens mit Flüssigseife über einen Zeitraum von einer
Minute gewaschen werden. Das Bürsten der Hände und Unterarme ist wegen
Hautirritation und höherer Keimabgabe zu unterlassen (Kategorie I A). Nur
sichtbar verschmutzte Fingernägel und Nagelfalze dürfen gebürstet werden diese
mit einem frischen, sauberen Einmalhandtuch z. B. aus Baumwolle oder Papier
gründlich abgetrocknet. Anschließend erfolgt die dreiminütige Händedesinfektion
mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel.
Händewaschen als Routine?
Die Forderung nach einem routinemäßigen Händewaschen vor dem operativen
Eingriff wird neu diskutiert und in zukünftigen Richtlinien vermutlich
entfallen, da das Personal die OP-Abteilung i.a.R. mit sauberen Händen betritt.
Gleichzeitig wird seit einiger Zeit erneut über die Dauer der chirurgischen
Händedesinfektion diskutiert. Da neue Präparate eine Anwendungszeit von 1,5
Minuten haben.
Der Patient soll frisch geduscht oder gebadet zum OP-Termin erscheinen. Die
Verwendung von Seifen mit antiseptischen Zusätzen hat keinen Effekt auf die
Rate der postoperativen Wundinfektionen. Die routinemäßige Rasur des OP-Feldes
ist mit einer signifikant erhöhten Rate an Wundinfektionen verbunden.
Aus hygienischer Sicht wird daher keine routinemäßige Rasur des OP-Feldes
empfohlen (Kategorie I A). Falls aus operationstechnischen Gründen eine Rasur
des OP-Feldes notwendig wird, z. b. bei erschwerter Sicht bei dichtem
Haarwuchs, sollten elektrische Haarschneidemaschinen verwendet werden (so
genannte Clippner), die die Haare bis auf wenige Millimeter kürzen (Kategorie I
A).
Die präoperative Hautdesinfektion des OP-Feldes sollte ausreichend großflächig
mit PVP-Jod und/oder in alkoholischen Lösungen getränkten sterilen Tupfern
mehrmals während drei Minuten ("von innen nach außen") durchgeführt
werden (Kategorie I B). Wie bereits zu Anfang erwähnt, hat eine sorgfältige
OP-Technik entscheidende Einfluss auf die Reduktion postoperativer
Wundinfektionen (Kategorie I B).
Der Einfluss von chirurgischen Masken auf das postoperative
Wundinfektionsrisiko ist untersucht und es wurde festgestellt, dass sie per se
keinen Reduktionseffekt auf die Freisetzung von Keimen aus dem
Nasen-Rachen-Raum (NRR) zeigten. Durch häufiges und lautes Sprechen werden
unabhängig von der Maske mehr Keime aus dem NRR freigesetzt.
Der Einsatz einer raumlufttechnischen (RLT)-Anlage aus Gründen der
Infektionsprophylaxe wird bei der Implantation großer Fremdkörper für notwendig
angesehen. Explizit aufgeführt werden die Arthroplastik eines Ellenbogen-,
Schulter- oder Kniegelenks.
Arthroskopische Eingriffe fallen verständlicherweise nicht darunter.
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
Generell sollten sämtliche Flächen, die desinfiziert werden müssen, mit
einer ausreichenden Menge eines geeigneten Flächendesinfektionsmittels unter
leichtem Druck wischdesinfiziert werden (Kategorie I B).
Der Erfassung von nosokomialen Infektionen, in diesem Falle postoperativer
Infektionen ist durch § 23 des IfSG vorgeschrieben.
Bei aller Vorsicht hinsichtlich der Interpretation der vorliegenden Zahlen kann
festgestellt werden, dass das Risiko zum Erwerb einer postoperativen
Wundinfektion in ambulanten Operationszentren nicht erhöht ist.