Ausgestaltung von
Chefarzt-Verträgen: Ärztliches Handeln unter ökonomischem Druck
Konträre Positionen zwischen Krankenhausträgern und Ärzteschaft
2006 +++ Hans-Jürgen Maas
+++ Quelle: Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 11 vom 17.03.2006, Seite A-666 /
B-573 / C-553
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=50614
Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
herausgegebenen Beratungs- und Formulierungshilfen zur Ausgestaltung von
Chefarzt-Verträgen stoßen auf zunehmenden Widerstand und in wesentlichen
Regelungsinhalten auf vehemente Ablehnung der Ärzteschaft – dies zunehmend seit
der im Jahr 2002 herausgegebenen 6. geänderten Auflage. Sowohl in berufspolitischer
als auch in berufsrechtlicher Hinsicht geben folgende Vertragsregelungen Anlass
zu erheblicher Kritik:
- Abschaffung des
Liquidationsrechtes für wahlärztliche Behandlung oder dessen
Einräumung nur noch als untergeordnete Alternative zur im Vordergrund
stehenden Beteiligung der Chefärztinnen und Chefärzte an den
Liquidationserlösen des Krankenhausträgers (Beteiligungsvergütung),
- Installierung eines die
ärztliche Entscheidungsfreiheit und -unabhängigkeit gefährdenden Bonussystems
mit variablen Gehaltsboni in Abhängigkeit von der Einhaltung eines
Abteilungsbudgets,
- Überbetonung der wirtschaftlichen
Verantwortung des Chefarztes für seine Abteilung ohne ausreichenden
Einbezug in die ihn betreffenden Entscheidungsprozesse durch den
Krankenhausträger,
- Abkehr von medizinischen
Prioritäten hin zu vorrangig ökonomischen Vorgaben bei zu starker
Gewichtung der Weisungsgebundenheit,
- vollständige Integration
bisher klassischer Nebentätigkeitsbereiche (zum Beispiel Entfall
des ambulanten Privatliquidationsrechtes, persönliche Ermächtigung gemäß §
116 SGB V, D-Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger) in
den Dienstaufgabenkatalog.
Das
DKG-Vertragsmuster wird in nicht akzeptabler Weise geprägt durch eine
ökonomische Dominanz, welche die medizinischen Notwendigkeiten ärztlichen
Handelns in den Hintergrund treten lässt.