Vertragsarztänderungsgesetz
- "Arzt-Praxis-Vernichtungsprogramm"
KVen und
Ärztekammern haben lokale Ärztegesellschaften verhindert
2006 +++ H.-J. Schade
+++ Quelle: PROPRAXIS GYNÄKOLOGIE
November/Dezember 2006, 48-49
Die Körperschaften
verschweigen ihren Mitgliedern, dass der jetzige politische Konflikt alleine
darauf beruht, dass es die Körperschatten selbst berufsrechtlich seit 10 Jahren
nicht gestattet haben, überörtliche, lokale, marktbeherrschende Ärztegesellschaften
zu bilden. Diese hätten sich inzwischen - wie bei Anwaltskanzleien - spezialisiert und den Krankenkassen wäre es
nicht möglich gewesen, an ihnen vorbei Versorgung zu planen.
Nur dies haben KBV- KVen
und Ärztekammern verhindert, um sich selbst als Interessenverwalter
breit aufgestellter Einzelpraxeninteressen zu profilieren. Jetzt rächt sich das
Versäumnis, Ärzte nicht früher zu freiberuflichem, gleichberechtigtem, regional
unternehmerischem Zusammenwirken hingeführt zu haben. Die Konsequenz wäre
nämlich gewesen, die eigene Macht an selbstständige, regionale Arztgruppen
abgeben zu müssen. Diesen Schritt konnte man leider aus Eigeninteresse nicht
gehen.
In § 73 k Nr. 7 SGBV des
Entwurfes des Wettbewerbsstärkungsgesetzes kündigt der Sozialgesetzgeber an,
sich ab dem 01.07.2011 jederzeit von der Bedarfsplanung trennen zu
können:
Die Gesetzesankündigung bedeutet
ab sofort, dass jedwelche Zulassung ihren inneren Wert, ihre Verkaufbarkeit für
die Zukunft verliert.
Die Bank will
beantwortet haben, ob die Praxen sich regional um Sonderverträge bewerben
können und ob sie in der Lage sind, die künftigen Einnahmeverluste im
PKV-/umbewerteten GOÄ-Bereich zu verkraften.
Die einzige überzeugende
Antwort ist es, sich als niedergelassener Arzt im Jahr 2007 vorzunehmen, sein eigenes
Schicksal lokal selbst
in die Hand zu nehmen und zu prüfen,
ob und mit wem man sich regional gleichberechtigt und unternehmerisch
zusammenschließen kann. Ziel muss sein, dass von der Macht- und
Organisationsfähigkeit her keine
Krankenkassengruppe bei der Vergabe der Sonderverträge die jeweilige
Arztgruppe wegen Qualität und Service im Wettbewerb gegen eine
konkurrierende Arztgruppe ausstechen kann.
Lokale Marktbeherrschung mit Patientennutzen ist der Maßstab zukünftiger innerärztlicher,
lokaler Kooperationslösungen.
Entscheidend hierfür ist
es, in der Region nicht mit jedem zu reden, sondern kleine, leistungsfähige Verbände
fachgleicher Kollegen zu bilden, die für die anderen Kollegen das Signal
senden, sich einer solchen leistungsfähigen Gruppe ohne Wenn und Aber
anzuschließen.