Vertragsarztänderungsgesetz - "Arzt-Praxis-Vernichtungsprogramm"

KVen und Ärztekammern haben lokale Ärztegesellschaften verhindert

 

2006 +++ H.-J. Schade +++ Quelle:  PROPRAXIS GYNÄKOLOGIE November/Dezember 2006, 48-49

 

Die Körperschaften verschweigen ihren Mitgliedern, dass der jetzige politische Konflikt alleine darauf beruht, dass es die Körperschatten selbst berufsrechtlich seit 10 Jahren nicht gestattet haben, überörtliche, lokale, marktbeherrschende Ärztegesellschaften zu bilden. Diese hätten sich inzwischen - wie bei Anwaltskanzleien -  spezialisiert und den Krankenkassen wäre es nicht möglich gewesen, an ihnen vorbei Versorgung zu planen.

 

Nur dies haben KBV- KVen und Ärztekammern verhindert, um sich selbst als Interessenverwalter breit aufgestellter Einzelpraxeninteressen zu profilieren. Jetzt rächt sich das Versäumnis, Ärzte nicht früher zu freiberuflichem, gleichberechtigtem, regional unternehmerischem Zusammenwirken hingeführt zu haben. Die Konsequenz wäre nämlich gewesen, die eigene Macht an selbstständige, regionale Arztgruppen abgeben zu müssen. Diesen Schritt konnte man leider aus Eigeninteresse nicht gehen.

 

In § 73 k Nr. 7 SGBV des Entwurfes des Wettbewerbsstärkungsgesetzes kündigt der Sozialgesetzgeber an, sich ab dem 01.07.2011 jederzeit von der Bedarfsplanung trennen zu können:

 

Die Gesetzesankündigung bedeutet ab sofort, dass jedwelche Zulassung ihren inneren Wert, ihre Verkaufbarkeit für die Zukunft verliert.

 

Die Bank will beantwortet haben, ob die Praxen sich regional um Sonderverträge bewerben können und ob sie in der Lage sind, die künftigen Einnahmeverluste im PKV-/umbewerteten GOÄ-Bereich zu verkraften.        

 

Die einzige überzeugende Antwort ist es, sich als niedergelassener Arzt im Jahr 2007 vorzunehmen, sein eigenes

Schicksal lokal selbst in die Hand zu nehmen und zu prüfen, ob und mit wem man sich regional gleichberechtigt und unternehmerisch zusammenschließen kann. Ziel muss sein, dass von der Macht- und Organisationsfähigkeit her  keine Krankenkassengruppe bei der Vergabe der Sonderverträge die jeweilige Arztgruppe wegen Qualität und Service im Wettbewerb gegen eine konkurrierende Arztgruppe ausstechen kann.

 

Lokale Marktbeherrschung mit Patientennutzen ist der Maßstab zukünftiger innerärztlicher, lokaler Kooperationslösungen.

 

Entscheidend hierfür ist es, in der Region nicht mit jedem zu reden, sondern kleine, leistungsfähige Verbände fachgleicher Kollegen zu bilden, die für die anderen Kollegen das Signal senden, sich einer solchen leistungsfähigen Gruppe ohne Wenn und Aber anzuschließen.