Die Einzelpraxis - keinesfalls vom Aussterben bedroht!

Der Einzelanwalt ist auch nicht "tot"

 

2006 +++ Ingo Pflugmacher +++ Quelle: Ärzte Zeitung 13.12.2006

 

"Fraglich ist, ob der Facharzt um die Ecke noch eine Zukunft hat?" Mit dieser Frage hat Jörg-Dietrich Hoppe vor drei Jahren die Gedanken und auch Sorgen vieler Ärzte auf den Punkt gebracht. Aus den Erfahrungen eines Anwalts kann man nur sagen: Die Einzelpraxis ist nicht tot, und sie wird es auch in Zukunft nicht sein.


Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft tretenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetz werden sowohl die Möglichkeiten, durch die "Fusion" von Einzelpraxen eine Gemeinschaftspraxis zu bilden, als auch die Chancen, in der Einzelpraxis aus eigener Kraft zu wachsen, nochmals erheblich erweitert.


Vertragsärzte sind Profiteure des neuen Vertragsarztrechts
Diesmal profitieren allerdings nahezu ausschließlich Vertragsärzte - nicht Krankenhäuser - von den neuen Freiheiten: Vertragsärzte können zukünftig weitere Zulassungen und damit Abrechnungsbefugnisse oder Budgets beantragen oder erwerben, um hierauf angestellte Ärzte zu beschäftigen. Es werden überörtliche Gemeinschaftspraxen sowie die Tätigkeit von Niedergelassenen für ein Krankenhaus zulässig.


Viele Praxen arbeiten schon daran, die Möglichkeiten zur Kooperation auszuloten und umzusetzen, die ihnen das neue Vertragsarztrecht bieten wird. Daraus aber schon jetzt einen Trend abzuleiten, dass die Einzelpraxis aussterben wird, wäre verfrüht. Denn den niedergelassenen Einzelkämpfer um die Ecke wird es auch in Zukunft geben.


Das zeigt ein Blick auf einen anderen Freiberufler-Bereich: auf die Rechtsanwälte. Sie dürfen seit Jahren, was Ärzten nunmehr erlaubt wird. Anwälte dürfen mit Angestellten arbeiten, sie dürfen sich zu überörtlichen Sozietäten verbinden, und sie dürfen als Syndikus auch partiell in einem Dienst- oder Anstellungsverhältnis tätig werden. All dies ist ihnen seit Jahren erlaubt.


Bei anderen Freiberuflern hat der Einzelkämpfer seinen Platz
Betrachtet man nun die Strukturen deutscher Anwaltskanzleien, so ergibt sich Erstaunliches:

 

Das zeigt: Obwohl alle Freiheiten bestehen, ist der Einzelanwalt nicht "tot", er hat nach wie vor seine Berechtigung und sein Tätigkeitsfeld. Allerdings hat er auch ein geringeres Einkommen als Anwälte in größeren Sozietäten.


Dieser Zusammenhang zwischen Freiheit und Selbstbestimmung einerseits und Einkommenssicherung andererseits dürfte auch für die Entwicklung der ärztlichen Versorgungsstrukturen entscheidend sein: Kann und möchte ich mit den neuen Möglichkeiten des Vertragsarztrechts eine medizinisch, kollegial und wirtschaftlich sinnvolle Kooperation eingehen? Es wird weiter Ärzte geben, denen die Freiheit der Einzelpraxis wichtiger ist als der Gewinn.


Gemeinschaftspraxen mit mittelständischen Strukturen
Es spricht vieles dafür, dass der "Einzelkämpfer um die Ecke" - wie bei den Anwälten auch - zukünftig einen festen Platz im deutschen Gesundheitssystem behalten wird. In einigen, bisher unterdurchschnittlichen Fachgruppen, wird sicherlich die Anzahl der Gemeinschaftspraxen ansteigen. Die deutlichste Entwicklung wird aber wohl darin bestehen, dass die klassischen Gemeinschaftspraxen mit zwei Ärzten zu richtig mittelständischen Strukturen mit drei, vier oder sechs Medizinern heranwachsen werden.


Diese Ärzte sind nämlich den Schritt der partiellen Aufgabe von Selbstbestimmung zugunsten der gemeinsamen Berufsausübung bereits gegangen. Die größte psychologische Hürde ist also schon genommen. Niedergelassene müssen nur noch kluge medizinische und wirtschaftliche Konzepte entwickeln, um sich vom "Facharzt um die Ecke" zum "Facharzt im eigenen Zentrum" zu entwickeln.