Die
Einzelpraxis - keinesfalls vom Aussterben bedroht!
Der Einzelanwalt ist auch nicht "tot"
2006 +++ Ingo Pflugmacher +++ Quelle: Ärzte Zeitung 13.12.2006
"Fraglich
ist, ob der Facharzt um die Ecke noch eine Zukunft hat?" Mit dieser Frage
hat Jörg-Dietrich Hoppe vor drei Jahren die Gedanken und auch Sorgen
vieler Ärzte auf den Punkt gebracht. Aus den Erfahrungen eines Anwalts kann man
nur sagen: Die Einzelpraxis ist nicht tot, und sie wird es auch in Zukunft
nicht sein.
Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft tretenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
werden sowohl die Möglichkeiten, durch die "Fusion" von Einzelpraxen
eine Gemeinschaftspraxis zu bilden, als auch die Chancen, in der Einzelpraxis
aus eigener Kraft zu wachsen, nochmals erheblich erweitert.
Vertragsärzte sind Profiteure des neuen
Vertragsarztrechts
Diesmal profitieren allerdings nahezu ausschließlich Vertragsärzte - nicht
Krankenhäuser - von den neuen Freiheiten: Vertragsärzte können zukünftig
weitere Zulassungen und damit Abrechnungsbefugnisse oder Budgets beantragen
oder erwerben, um hierauf angestellte Ärzte zu beschäftigen. Es werden
überörtliche Gemeinschaftspraxen sowie die Tätigkeit von Niedergelassenen für
ein Krankenhaus zulässig.
Viele Praxen arbeiten schon daran, die Möglichkeiten zur Kooperation auszuloten
und umzusetzen, die ihnen das neue Vertragsarztrecht bieten wird. Daraus aber
schon jetzt einen Trend abzuleiten, dass die Einzelpraxis aussterben wird, wäre
verfrüht. Denn den niedergelassenen Einzelkämpfer um die Ecke wird es auch in
Zukunft geben.
Das zeigt ein Blick auf einen anderen Freiberufler-Bereich: auf die Rechtsanwälte.
Sie dürfen seit Jahren, was Ärzten nunmehr erlaubt wird. Anwälte dürfen mit
Angestellten arbeiten, sie dürfen sich zu überörtlichen Sozietäten
verbinden, und sie dürfen als Syndikus auch partiell in einem Dienst- oder
Anstellungsverhältnis tätig werden. All dies ist ihnen seit Jahren erlaubt.
Bei anderen Freiberuflern hat der
Einzelkämpfer seinen Platz
Betrachtet man nun die Strukturen deutscher Anwaltskanzleien, so ergibt
sich Erstaunliches:
Das
zeigt: Obwohl alle Freiheiten bestehen, ist der Einzelanwalt nicht
"tot", er hat nach wie vor seine Berechtigung und sein
Tätigkeitsfeld. Allerdings hat er auch ein geringeres Einkommen als
Anwälte in größeren Sozietäten.
Dieser Zusammenhang zwischen Freiheit und Selbstbestimmung einerseits und
Einkommenssicherung andererseits dürfte auch für die Entwicklung der ärztlichen
Versorgungsstrukturen entscheidend sein: Kann und möchte ich mit den neuen
Möglichkeiten des Vertragsarztrechts eine medizinisch, kollegial und
wirtschaftlich sinnvolle Kooperation eingehen? Es wird weiter Ärzte geben,
denen die Freiheit der Einzelpraxis wichtiger ist als der Gewinn.
Gemeinschaftspraxen mit
mittelständischen Strukturen
Es spricht vieles dafür, dass der "Einzelkämpfer um die Ecke" -
wie bei den Anwälten auch - zukünftig einen festen Platz im deutschen
Gesundheitssystem behalten wird. In einigen, bisher unterdurchschnittlichen
Fachgruppen, wird sicherlich die Anzahl der Gemeinschaftspraxen ansteigen. Die
deutlichste Entwicklung wird aber wohl darin bestehen, dass die klassischen
Gemeinschaftspraxen mit zwei Ärzten zu richtig mittelständischen Strukturen mit
drei, vier oder sechs Medizinern heranwachsen werden.
Diese Ärzte sind nämlich den Schritt der partiellen Aufgabe von
Selbstbestimmung zugunsten der gemeinsamen Berufsausübung bereits gegangen. Die
größte psychologische Hürde ist also schon genommen. Niedergelassene müssen nur
noch kluge medizinische und wirtschaftliche Konzepte entwickeln, um sich
vom "Facharzt um die Ecke" zum "Facharzt im eigenen
Zentrum" zu entwickeln.