Haben KBV und ihre Vertreterversammlung keinen Mut?

Eine kritische Analyse des Positionspapiers „Forderungen der KBV an die anstehenden Reformen im deutschen Gesundheitswesen“ vom 18. Februar 2006

 

Von Jost Brökelmann

 

Quelle der KBV-Forderungen: http://www.kbv.de/7580.html

 

KBV: Präambel

1. Jeder Patient hat Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung auf dem neuestem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

 

Kommentar: Die Versorgung muss laut SGB V nicht auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sein. Dieses wäre zwar aus ärztlicher Sicht wünschenswert, es besteht hierfür jedoch kein Rechtsanspruch der Mitglieder der GKV. Damit ist durch das SGB V schon eine Zwei-Klassenbehandlung vorprogrammiert:

1.      Versorgung nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. „optimale“ Versorgung

2.      GKV-Versorgung: Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich (§12 SGB V)

Die „optimale“ Versorgung wird von Ärzten und Patienten gewünscht, steht aber nicht im Gesetz. Umgekehrt ist es mit der GKV-Versorgung: Sie steht im Gesetz, und Ärzte und Patienten wünschen sie nicht. Da der Staat kein Geld für eine „optimale“ Medizin hat, werden sich Ärzte und Patienten mit dem Gesetz und den finanziellen Zwängen abfinden müssen.

 

KBV: 3. Die solidarische Krankenversicherung muss die dafür notwendigen Mittel bereitstellen, ohne die Versicherten zu überfordern und ohne nachfolgenden Generationen weitere Schuldenberge aufzubürden.

 

Kommentar: Die solidarische Krankenversicherung muss nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung garantieren.

Der zweite Teil der Aussage zur Nachhaltigkeit der Versicherung trifft sowohl für die „optimale Versorgung“ als auch für die GKV-Versorgung zu.

 

KBV: Reformen sind nötig. Wir brauchen dringend eine neue Finanzierungsgrundlage, um die wegbrechenden Einnahmen der Krankenkassen zu kompensieren.

 

Kommentar: Solange die Einnahmen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung ausreichen, bedarf es keiner neuen Finanzierungsgrundlage, da z. B. der Umfang des Leistungskatalogs reduziert werden kann.

 

KBV:  1. Eckpunkte der notwendigen Weiterentwicklung aus Sicht der Vertragsärzte und -psychotherapeuten

1.2. Stärkung der gemeinsamen Selbstverwaltung

Der deutlich spürbaren Tendenz im GMG, durch immer mehr staatliche Einflussnahme durch Gesetze, Verordnungen und Ersatzvornahmen ins konkrete Versorgungsgeschehen einzugreifen, erteilen Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und ihre Körperschaften eine klare Absage.

 

Kommentar: Dies ist richtig.

 

KBV: Die alternativen Steuerungskonzepte Planwirtschaft oder freie Marktwirtschaft sind im Gesundheitswesen der korporatistischen Steuerung deutlich unterlegen.

 

Kommentar: Diese Aussage mag für die Vergangenheit gelten, sie trifft aber für die Zukunft nicht zu. Denn die Europäische Union baut auf Wettbewerb, der eine korporatistische Steuerung verbietet. Dieses wird auch in Regierungskreisen so gesehen (u.a. Hovermann 2006, www.arzt-in-europa.de).

 

KBV: Wenn also der Gesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausschließlich zum verlängerten Arm zur Durchsetzung seiner planwirtschaftlichen Vorgaben macht, wenn diese Körperschaften zum reinen Erfüllungsgehilfen zur Durchsetzung der Kostendämpfungsmaßnahmen der Krankenkassen degradiert werden, dann erfüllen sie ihren Zweck nicht mehr und müssen durch eine schlagkräftige und von solchen Zwängen befreite Interessenvertretung ersetzt werden.

 

Kommentar: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind doch schon die Erfüllungsgehilfen für planwirtschaftliche Vorgaben und Kostendämpfungsmaßnahmen. Dazu sind sie als öffentlich-rechtliche Institutionen gezwungen. Richtig ist: Sie müssen zu einer von solchen Zwängen befreiten Interessenvertretung der Ärzte werden. Dazu muss ihnen per Gesetz der Sicherstellungsauftrag entzogen werden.

Die Drohung mit der Bildung einer unabhängigen Interessenvertretung hat nur Sinn, wenn diese Drohungen von Taten begleitet werden (siehe unten).

 

 

KBV: 1.3. Gestaltungsspielräume für Vertragsärzte und –psychotherapeuten schaffen

Das bisherige System der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung ist längst an seine Grenzen gestoßen. Bereits heute werden nachweislich ca. 30 % aller ambulanten medizinischen Leistungen durch die Budgetierung nicht mehr vergütet. Zunehmend werden Vertragsärzte durch die Budgetierung zu Rationierungen gezwungen. Das verschlechtert schleichend die gesamte vertragsärztliche Versorgung.

 

Kommentar: Wenn 30% aller ambulanten medizinischen Leistungen nicht mehr vergütet werden, ist dieses ein Grund, den Versorgungsvertrag aufzukündigen.

 

KBV: Die Unzufriedenheit der Ärzte mit ihren Arbeitsbedingungen steigt überall rapide an und wird zum Kollaps der Versorgung führen, wenn nicht umgehend gegengesteuert wird.

 

Kommentar: Statt „zum Kollaps“ sollte es besser heißen „zur Aufgabe der Vertragsärztlichen Versorgung“, denn Kollaps würde bedeuten, dass auch die Versorger, d.h. die Ärzte kollabieren.

 

KBV: Der Erhalt und die Weiterentwicklung unseres im Kern immer noch leistungsfähigen ambulanten Versorgungssystems setzt den Abbau der Fremdbestimmung und mehr Freiheit des ärztlichen Handelns voraus. Vertragsärzte und ihre Körperschaften bekennen sich zu dieser Freiheit und zu der damit verbundenen Verantwortung für gute Medizin und Wirtschaftlichkeit.

Kommentar: So war es bisher. Wenn jedoch der Staat meint, durch Fremdbestimmung (Zwang) und weniger Freiheit für Ärzte und Patienten das ambulante Versorgungssystem aufrecht erhalten zu müssen und dies zu Lasten der Ärzte geschieht – eventuell bis zu deren Insolvenz -, sollten die Ärzte die Konsequenz ziehen und das System verlassen.

KBV: Dazu gehört zwingend eine gesunde wirtschaftliche Basis für Vertragsärzte. Sie brauchen Investitions- und Kalkulationssicherheit, um für ihre Patienten eine dauerhafte, qualitativ hochwertige Versorgung auch mit anerkannten innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbieten zu können.

 

Kommentar: Das trifft uneingeschränkt zu.

 

KBV: 1.5. Freiberuflichkeit fördern

Die Freiberuflichkeit der Vertragsärzte ist ein unverzichtbares Element für die Leistungsfähigkeit der ambulanten Versorgung. Diese ist durch die zunehmende Fremdbestimmung der letzten Jahre immer mehr ausgehöhlt worden. Die Übernahme der Verantwortung für das Versorgungsgeschehen im Interesse der Patienten, der Versicherten und des Systems durch Vertragsärzte erfordert die Rückkehr zur Freiberuflichkeit.

 

Kommentar: Wenn der Staat die Freiberuflichkeit der Ärzte nicht mehr achtet – wie er es offensichtlich jetzt mit der Bonus-Malus-Regelung tut -, bleibt den Ärzten als Konsequenz nur, die Verantwortung für das Versorgungsgeschehen abzulehnen und aus dem System auszusteigen.

 

KBV: 1.6. Einführung eines Vertragssystemwettbewerbs

Freiberuflichkeit ist auch Voraussetzung für sinnvollen Wettbewerb im Gesundheitswesen.

 

Kommentar: Diese Aussage trifft sowohl für das korporatistische System der Kassenärztlichen Vereinigungen als auch für die freie Marktwirtschaft innerhalb Europas zu.

 

KBV: 1.7. Bürokratieabbau

Bürokratieabbau im Gesundheitswesen darf keine leere Absichtserklärung bleiben. Die anstehenden Reformen müssen damit endlich ernst machen. Auf keinen Fall dürfen neue bürokratische Vorschriften geschaffen werden. Vertragsärzte sind von überflüssiger oder nur dem Kostenmanagement der Krankenkassen dienenden Bürokratie ein für alle mal zu entlasten, damit sie sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der Behandlung ihrer Patienten, zuwenden können.

 

Kommentar: Dieses ist völlig richtig. Doch was sollen die Vertragsärzte tun, wenn die Bürokratie noch zunimmt? Dann bleibt nur der Ausstieg aus dem System.

 

Résumée

1.      Der Staat versucht, auf dem Rücken der Vertragsärzte mit Hilfe der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen ein ambulantes medizinisches Versorgungssystem aufrecht zu erhalten. Dabei werden bewusst Grundrechte der freiberuflich tätigen Ärzte missachtet .

2.      Schon jetzt werden 30% der nach EBM betriebswirtschaftlich berechneten Vergütungen nicht bezahlt.

3.      Der Staat fordert eine Gleichbehandlung von GKV-Patienten und Privatpatienten, auch wenn die Vergütung der GKV-Leistung weit unter derjenigen der privaten Leistung liegt. Dieses ist soziale Erpressung.

4.      Der Staat nutzt das Ethos der Ärzte, Patienten gut zu behandeln,  aus und zwingt die Ärzte, in ihrer Praxis die Mindereinnahmen im GKV-Bereich durch Einnahmen aus Privatbehandlung oder sonstigem Erwerb quer zu subventionieren. Dieses ist soziale Erpressung.

5.      Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind schon seit Jahren die Erfüllungsgehilfen dieser staatlichen und sozialen Erpressung der freiberuflich tätigen Ärzte.

6.      Die im Arzneimittel-Spargesetz (AVWG) festgelegte Bonus-Malus-Regelung schränkt die Grundrechte der freiberuflich tätigen Ärzte ein.

7.      Die von den Regierungsparteien geplante Zwangsverpflichtung der freiberuflich tätigen Ärzte, einen Teil der Privatpatienten zu staatlich festgelegten Vergütungen behandeln zu müssen, stellt einen weiteren Eingriff in die Grundrechte der Ärzte dar.

8.      Der Staat zwingt mittels der Selbstverwaltungsorgane die freiberuflich tätigen Ärzte dazu, bürokratische Aufgaben zu übernehmen, die mit den eigentlich ärztlichen und vertraglich festgelegten Aufgaben wenig zu tun haben.

9.      Das korporatistische System der Bundesrepublik mit seinem „Dreigestirn“ Staat – Selbstverwaltungsorgane – Verbände hat sich überlebt; es verstößt gegen europäische Grundregeln wie freier Waren- und Dienstleistungsverkehr und freier Wettbewerb.

 

Fazit: Die Vertreterversammlung der KBV sollte beschließen, die Aufkündigung des öffentlich-rechtlichen Status der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nur anzudrohen, sondern sie in die Tat umzusetzen und eine freie, vom Staat unabhängige Interessenvertretung aller Ärzte zu werden.

 

Bis zu dieser Entscheidung bleibt den Ärzten in Praxis und Klinik nur:

1.      Individuell aus den staatlich geregelten Systemen auszusteigen

2.      Dienst nach Vorschrift und Bürokratieabbau

    1. GKV-Leistungen nur  vertragsgemäß (5,11 Cts./Pkt. innerhalb der Zeitvorgaben)
    2. Organisation der GKV-Leistungen in speziellen Sprech- und Behandlungsstunden
    3. In Kliniken - GKV-Leistungen nur während bezahlter Arbeitsstunden
    4. Anfragen von Krankenkassen  - entsprechend der Arbeitsauslastung erledigen
    5. DMP – nur wenn es den  Patienten und dem Arzt nützt
    6. Bonus-Malus-Regelung unterlaufen mit Privatrezepten für teure Medikamente, die von den Kassen genehmigt werden müssen
    7. E-Card – nur wenn es der Behandlung der Patienten und dem Arzt nützt und der Datenschutz gewährleistet ist
    8. Eine Notversorgung der GKV-Patienten wird aufrechterhalten, denn diese entspricht den Kriterien „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“.