Von
Jost Brökelmann
Quelle
der KBV-Forderungen: http://www.kbv.de/7580.html
KBV: Präambel
1. Jeder Patient hat
Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung auf dem neuestem Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Kommentar: Die Versorgung muss laut SGB V nicht auf dem
neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sein. Dieses wäre zwar aus
ärztlicher Sicht wünschenswert, es besteht hierfür jedoch kein Rechtsanspruch
der Mitglieder der GKV. Damit ist durch das SGB V schon eine
Zwei-Klassenbehandlung vorprogrammiert:
1. Versorgung nach dem neuesten Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. „optimale“ Versorgung
2. GKV-Versorgung: Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich (§12 SGB V)
Die „optimale“ Versorgung wird
von Ärzten und Patienten gewünscht, steht aber nicht im Gesetz. Umgekehrt ist
es mit der GKV-Versorgung: Sie steht im Gesetz, und Ärzte und Patienten
wünschen sie nicht. Da der Staat kein Geld für eine „optimale“ Medizin hat,
werden sich Ärzte und Patienten mit dem Gesetz und den finanziellen Zwängen
abfinden müssen.
KBV: 3. Die solidarische
Krankenversicherung muss die dafür notwendigen Mittel bereitstellen, ohne die
Versicherten zu überfordern und ohne nachfolgenden Generationen weitere
Schuldenberge aufzubürden.
Kommentar: Die solidarische Krankenversicherung muss nur eine
ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung garantieren.
Der zweite Teil der Aussage
zur Nachhaltigkeit der Versicherung trifft sowohl für die „optimale Versorgung“
als auch für die GKV-Versorgung zu.
KBV: Reformen sind nötig.
Wir brauchen dringend eine neue Finanzierungsgrundlage, um die wegbrechenden
Einnahmen der Krankenkassen zu kompensieren.
Kommentar: Solange die Einnahmen für eine ausreichende,
zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung ausreichen, bedarf es keiner neuen
Finanzierungsgrundlage, da z. B. der Umfang des Leistungskatalogs reduziert
werden kann.
KBV:
1. Eckpunkte der notwendigen
Weiterentwicklung aus Sicht der Vertragsärzte und -psychotherapeuten
1.2. Stärkung der gemeinsamen Selbstverwaltung
Der deutlich spürbaren
Tendenz im GMG, durch immer mehr staatliche Einflussnahme durch Gesetze,
Verordnungen und Ersatzvornahmen ins konkrete Versorgungsgeschehen
einzugreifen, erteilen Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und ihre Körperschaften
eine klare Absage.
Kommentar: Dies ist richtig.
KBV: Die alternativen
Steuerungskonzepte Planwirtschaft oder freie Marktwirtschaft sind
im Gesundheitswesen der korporatistischen Steuerung deutlich unterlegen.
Kommentar: Diese Aussage mag für die Vergangenheit gelten, sie
trifft aber für die Zukunft nicht zu. Denn die Europäische Union baut auf
Wettbewerb, der eine korporatistische Steuerung verbietet. Dieses wird auch in
Regierungskreisen so gesehen (u.a. Hovermann 2006, www.arzt-in-europa.de).
KBV: Wenn also der
Gesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung ausschließlich zum verlängerten Arm zur Durchsetzung
seiner planwirtschaftlichen Vorgaben macht, wenn diese Körperschaften
zum reinen Erfüllungsgehilfen zur Durchsetzung der
Kostendämpfungsmaßnahmen der Krankenkassen degradiert werden, dann erfüllen sie
ihren Zweck nicht mehr und müssen durch eine schlagkräftige und von solchen
Zwängen befreite Interessenvertretung ersetzt werden.
Kommentar: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung sind doch schon die Erfüllungsgehilfen für
planwirtschaftliche Vorgaben und Kostendämpfungsmaßnahmen. Dazu sind sie als
öffentlich-rechtliche Institutionen gezwungen. Richtig ist: Sie müssen zu einer
von solchen Zwängen befreiten Interessenvertretung der Ärzte werden. Dazu muss
ihnen per Gesetz der Sicherstellungsauftrag entzogen werden.
Die Drohung mit der Bildung
einer unabhängigen Interessenvertretung hat nur Sinn, wenn diese Drohungen von
Taten begleitet werden (siehe unten).
KBV:
1.3. Gestaltungsspielräume für Vertragsärzte und –psychotherapeuten schaffen
Das bisherige System der
Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung ist längst an seine Grenzen
gestoßen. Bereits heute werden nachweislich ca. 30 % aller ambulanten
medizinischen Leistungen durch die Budgetierung nicht mehr vergütet.
Zunehmend werden Vertragsärzte durch die Budgetierung zu Rationierungen
gezwungen. Das verschlechtert schleichend die gesamte vertragsärztliche
Versorgung.
Kommentar: Wenn 30% aller ambulanten medizinischen Leistungen
nicht mehr vergütet werden, ist dieses ein Grund, den Versorgungsvertrag
aufzukündigen.
KBV: Die Unzufriedenheit
der Ärzte mit ihren Arbeitsbedingungen steigt überall rapide an und wird zum Kollaps
der Versorgung führen, wenn nicht umgehend gegengesteuert wird.
Kommentar: Statt „zum Kollaps“ sollte es besser heißen „zur
Aufgabe der Vertragsärztlichen Versorgung“, denn Kollaps würde bedeuten, dass
auch die Versorger, d.h. die Ärzte kollabieren.
KBV: Der Erhalt und die Weiterentwicklung unseres im
Kern immer noch leistungsfähigen ambulanten Versorgungssystems setzt den Abbau
der Fremdbestimmung und mehr Freiheit des ärztlichen Handelns
voraus. Vertragsärzte und ihre Körperschaften bekennen sich zu dieser Freiheit
und zu der damit verbundenen Verantwortung für gute Medizin und
Wirtschaftlichkeit.
Kommentar:
So war es bisher. Wenn jedoch der Staat meint, durch Fremdbestimmung (Zwang)
und weniger Freiheit für Ärzte und Patienten das ambulante Versorgungssystem
aufrecht erhalten zu müssen und dies zu Lasten der Ärzte geschieht – eventuell
bis zu deren Insolvenz -, sollten die Ärzte die Konsequenz ziehen und das
System verlassen.
KBV: Dazu gehört zwingend
eine gesunde wirtschaftliche Basis für Vertragsärzte. Sie brauchen
Investitions- und Kalkulationssicherheit, um für ihre Patienten eine
dauerhafte, qualitativ hochwertige Versorgung auch mit anerkannten innovativen
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbieten zu können.
Kommentar: Das trifft uneingeschränkt zu.
KBV:
1.5. Freiberuflichkeit fördern
Die Freiberuflichkeit der
Vertragsärzte ist ein unverzichtbares Element für die Leistungsfähigkeit der
ambulanten Versorgung. Diese ist durch die zunehmende Fremdbestimmung der
letzten Jahre immer mehr ausgehöhlt worden. Die Übernahme der Verantwortung für
das Versorgungsgeschehen im Interesse der Patienten, der Versicherten und des
Systems durch Vertragsärzte erfordert die Rückkehr zur Freiberuflichkeit.
Kommentar: Wenn der Staat die Freiberuflichkeit der Ärzte nicht
mehr achtet – wie er es offensichtlich jetzt mit der Bonus-Malus-Regelung tut
-, bleibt den Ärzten als Konsequenz nur, die Verantwortung für das
Versorgungsgeschehen abzulehnen und aus dem System auszusteigen.
KBV:
1.6. Einführung eines Vertragssystemwettbewerbs
Freiberuflichkeit ist auch Voraussetzung für sinnvollen Wettbewerb im
Gesundheitswesen.
Kommentar: Diese Aussage trifft sowohl für das korporatistische
System der Kassenärztlichen Vereinigungen als auch für die freie
Marktwirtschaft innerhalb Europas zu.
KBV:
1.7. Bürokratieabbau
Bürokratieabbau im
Gesundheitswesen darf keine leere Absichtserklärung bleiben. Die anstehenden
Reformen müssen damit endlich ernst machen. Auf keinen Fall dürfen neue
bürokratische Vorschriften geschaffen werden. Vertragsärzte sind von
überflüssiger oder nur dem Kostenmanagement der Krankenkassen dienenden
Bürokratie ein für alle mal zu entlasten, damit sie sich wieder ihrer
eigentlichen Aufgabe, der Behandlung ihrer Patienten, zuwenden können.
Kommentar: Dieses ist völlig richtig. Doch was sollen die
Vertragsärzte tun, wenn die Bürokratie noch zunimmt? Dann bleibt nur der
Ausstieg aus dem System.
Résumée
1. Der Staat versucht, auf dem Rücken der Vertragsärzte
mit Hilfe der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen ein
ambulantes medizinisches Versorgungssystem aufrecht zu erhalten. Dabei werden
bewusst Grundrechte der freiberuflich tätigen Ärzte missachtet .
2. Schon jetzt werden 30% der nach EBM
betriebswirtschaftlich berechneten Vergütungen nicht bezahlt.
3. Der Staat fordert eine Gleichbehandlung von
GKV-Patienten und Privatpatienten, auch wenn die Vergütung der GKV-Leistung
weit unter derjenigen der privaten Leistung liegt. Dieses ist soziale
Erpressung.
4. Der Staat nutzt das Ethos der Ärzte, Patienten gut zu
behandeln, aus und zwingt die Ärzte, in
ihrer Praxis die Mindereinnahmen im GKV-Bereich durch Einnahmen aus
Privatbehandlung oder sonstigem Erwerb quer zu subventionieren. Dieses ist
soziale Erpressung.
5. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung sind schon seit Jahren die Erfüllungsgehilfen
dieser staatlichen und sozialen Erpressung der freiberuflich tätigen Ärzte.
6. Die im Arzneimittel-Spargesetz (AVWG) festgelegte
Bonus-Malus-Regelung schränkt die Grundrechte der freiberuflich tätigen Ärzte
ein.
7. Die von den Regierungsparteien geplante
Zwangsverpflichtung der freiberuflich tätigen Ärzte, einen Teil der
Privatpatienten zu staatlich festgelegten Vergütungen behandeln zu müssen,
stellt einen weiteren Eingriff in die Grundrechte der Ärzte dar.
8. Der Staat zwingt mittels der Selbstverwaltungsorgane
die freiberuflich tätigen Ärzte dazu, bürokratische Aufgaben zu übernehmen, die
mit den eigentlich ärztlichen und vertraglich festgelegten Aufgaben wenig zu
tun haben.
9. Das korporatistische System der Bundesrepublik mit
seinem „Dreigestirn“ Staat – Selbstverwaltungsorgane – Verbände hat sich
überlebt; es verstößt gegen europäische Grundregeln wie freier Waren- und
Dienstleistungsverkehr und freier Wettbewerb.
Fazit: Die Vertreterversammlung der KBV sollte beschließen,
die Aufkündigung des öffentlich-rechtlichen Status der Kassenärztlichen
Vereinigungen nicht nur anzudrohen, sondern sie in die Tat umzusetzen und eine
freie, vom Staat unabhängige Interessenvertretung aller Ärzte zu werden.
Bis zu dieser Entscheidung
bleibt den Ärzten in Praxis und Klinik nur:
1. Individuell aus den staatlich geregelten Systemen auszusteigen
2. Dienst nach Vorschrift und Bürokratieabbau