Vertragsarztrecht zieht weiteren Anpassungsbedarf nach sich
Manche Niedergelassene müssen sich noch in Geduld üben

2006 +++ Quelle: Julia Kästner. Ärzte Zeitung 7.12.2006

 

Die Einzelpraxis ist noch nicht tot, und wird es so schnell wohl auch nicht sein. Mit sensationellen Erleichterungen versucht das ab 1. Januar geltende neue Vertragsarztrecht aber, die Einzelkämpfer unter den Niedergelassenen zur Kooperation mit Kollegen zu bewegen. "Sanftes Schubsen" nennt das Medizinrechtler Dr. Ingo Pflugmacher aus Bonn.

Sofort voll durchstarten können Ärzte aber nicht in allen Bereichen. Vor allem Kollegen, die die Chance nutzen wollen, über KV-Grenzen hinweg tätig zu werden, müssen sich noch gedulden. Denn das neue Gesetz macht es nötig, dass der Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV), die Bedarfsplanungsrichtlinien und vielleicht auch der EBM angepasst werden müssen. Vor dem nächsten Sommer, so die Schätzungen, werden die Änderungen nicht vollzogen sein



Außerdem werden sie sich Gedanken darüber machen müssen, wie viele Stunden der Praxischef in der Filiale überhaupt arbeiten darf, um nicht die "ordnungsgemäße Versorgung" am Ort der Hauptpraxis zu beeinträchtigen. Zehn Stunden pro Woche waren im Gespräch. Mittlerweile, so Medizinrechtler Preißler, gehe die Tendenz dahin, keine feste Stundenzahl mehr vorzuschreiben.

Hildebrandt hält es für möglich, dass der BMV auch räumliche und zeitliche Einschränkungen festlegen wird. "Ein Vertragsarzt muss binnen 30 Minuten von seiner Wohnung in der Praxis sein. So etwas könnte auch für die Filialen eingeführt werden."

Außerdem machen die KV-übergreifenden Filialen eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinien nötig. Denn arbeiten etwa Ärzte oder ihre Angestellten aus Berlin stundenweise in unterversorgten Gebieten in Brandenburg, "könnte es sein, dass in Brandenburg eine Überversorgung eintritt und die Gebiete eigentlich gesperrt werden müssten", erklärt Hildebrandt. Welchen Einfluss die Filialarbeiter auf die Bedarfsplanung haben, wird noch zu entscheiden sein.