Beim
Behandlungsfall nach GOÄ lassen Kollegen noch einiges Abrechnungspotential
ungenutzt
2006 +++ Jürgen Lutz +++
Quelle: Ärzte Zeitung 10.05.2006
Kollegen verschenken bei der
Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach GOÄ unnötig Geld - unter anderem
dann, wenn sie ihre Rechnungen nur quartalsweise stellen. Gerd Zimmermann,
stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes und KV-Vize in
Hessen, ist davon überzeugt, dass es sinnvoller ist, GOÄ-Rechnungen im
Monatsrhythmus zu erstellen. "Betriebswirtschaftlich können es sich
Ärzte einfach nicht mehr leisten, sechs bis acht Wochen auf notwendige
Liquidität zu verzichten", sagt Zimmermann.
Auch der in Hemsbach (Baden) niedergelassene Allgemeinarzt und
Abrechnungsexperte Dr. Peter Schlüter rät, so vorzugehen. Schlüter weist aber
darauf hin, dass die Rechnungsstellung mit zwölf Euro zu Buche
schlägt, wenn man die Kosten betriebswirtschaftlich korrekt ansetzt.
Bei kleinen Beträgen lohnt sich eine eigene Rechnung nicht. Sein Rat: Kollegen sollten
sich bei wirklich kleinen Beträgen überlegen, ob sie die Rechnungsstellung
nicht aufschieben, bis sie beim selben Patienten eine weitere abrechnungsfähige
Leistung mit einem nennenswerten Betrag erbracht haben.
Zu wirklich kleinen Beträgen kommt es etwa dann, wenn Privatpatienten nur ein Wiederholungsrezept
oder eine Überweisung abholen - denn dafür lässt sich nur die Ziffer 2
ansetzen, die bei 2,3fachem Satz 3,15 Euro bringt. In diesen Fällen
sollten Kollegen, so es medizinisch angebracht ist, darauf achten, dass es zu
einem Kontakt mit dem Patienten kommt, rät Schlüter: "Wer einen Patienten,
der nur ein Rezept holen will, drei Monate nicht gesehen hat, hat meines
Erachtens die ärztliche Aufgabe, den Sinn und die Wirksamkeit der Medikation zu
überprüfen."
Das wirkt sich auch finanziell aus. So lässt sich der Patientenkontakt über
die Ziffer 1 mit 80 Punkten und bei 2,3fachem Satz mit 10,72 Euro
abrechnen. Das Fazit des Abrechnungsprofis: "Durch einen einfachen
Patienten-Kontakt erwirtschafte ich 7,58 Euro - die Differenz zwischen 1 und 2
bei 2,3fachem Satz. Ungekürzt, unbudgetiert und nicht KV-kontrolliert."
Übersteigt die Beratung das übliche Maß und dauert sie mindestens zehn Minuten,
bringen die 150 Punkte der Ziffer 3 gar 20,11 Euro. Kommt es zudem
zur symptombezogenen Untersuchung nach Position 5, lassen sich beim
2,3fachen Satz dafür weitere 10,72 Euro in Rechnung stellen.
Als ein Behandlungsfall in der GOÄ gilt der Zeitraum eines Monats, nachdem der
Patient einen Arzt wegen einer bestimmten Erkrankung zum ersten Mal in Anspruch
genommen hat. Beispiel: Wird ein Patient wegen einer neuen Erkrankung erstmals
am 10. Mai behandelt, so kann der neue Behandlungsfall nicht vor dem 11. Juni
beginnen, der übernächste nicht vor dem 12. Juli. Als Regel für den Beginn des
neuen Behandlungsfalls gilt: Monat plus eins und Tag plus eins. Ist diese
Zeitspanne vergangen und erscheint der Patient wegen dieser oder einer anderen
Erkrankung erneut, entsteht ein neuer Behandlungsfall. Was manche Kollegen
übersehen: "Wenn während des Behandlungsfalls eine weitere
eigenständige Erkrankung auftritt, die eine andere Diagnostik und
Behandlung erforderlich macht, liegen zwei zeitversetzte, aber parallel
laufende Behandlungsfälle vor", so Gabriel. Und das hat
Konsequenzen für die Abrechenbarkeit der Ziffern 1 (Beratung) und 5
(symptombezogene Untersuchung). Denn diese Positionen können pro
Behandlungsfall zusammen mit Leistungen der Abschnitte C bis O nur jeweils
einmal abgerechnet werden. "Kommt es aber wegen einer parallel
verlaufenden Erkrankung zu einem weiteren Behandlungsfall, können auch die
Ziffern 1 und 5 erneut abgerechnet werden."
Gabriels Tipp: Ärzte sollten bei den neu angesetzten Ziffern 1 oder 5
vermerken, dass es sich um eine Neuerkrankung, also einen neuen Behandlungsfall,
handelt, und im Diagnosefeld die neue Diagnose vermerken.