GOÄ-Multiplikator: Gute Gründe

2006 +++ Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 11/2006, 13

 

… stellen wir Ihnen nachfolgend eine Auswahl möglicher Begründungen mit Hinweisen dazu vor.


"Schwerer Krankheitsfall bei …"
Alleine schon die Schwere des Krankheitsfalles ist für viele Leistungen ein zulässiger Grund für die Wahl eines höheren Multiplikators.
So kann die Behandlung bei gleichzeitigem Bluthochdruck und insulinpflichtigem Diabetes die Begründung "schwerer Krankheitsfall bei Mehrfacherkrankung" ermöglichen.


"Erhöhter Zeitaufwand bei …"
Wird eine in der GOÄ genannte Mindestdauer erheblich überschritten ("Faustregel": um mehr als die Hälfte), kann als begründende Tatsache in der Rechnung entweder die tatsächlich verbrauchte Zeit oder (u. E. besser) die medizinische oder sachliche Begründung angeführt werden.


"Erhöhte Schwierigkeit bei .."
Die "Tatsachen" dazu überschneiden sich häufig mit denen zum erhöhten Zeitaufwand. Oft aber sind sie "technischer" Natur.

 

Beispiele: