GOÄ-Multiplikator:
Gute Gründe
2006
+++ Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 11/2006, 13
…
stellen wir Ihnen nachfolgend eine Auswahl möglicher Begründungen mit Hinweisen
dazu vor.
"Schwerer Krankheitsfall bei
…"
Alleine schon die Schwere des Krankheitsfalles ist für viele Leistungen ein
zulässiger Grund für die Wahl eines höheren Multiplikators.
So kann die Behandlung bei gleichzeitigem Bluthochdruck und insulinpflichtigem
Diabetes die Begründung "schwerer Krankheitsfall bei
Mehrfacherkrankung" ermöglichen.
"Erhöhter Zeitaufwand bei …"
Wird eine in der GOÄ genannte Mindestdauer erheblich überschritten
("Faustregel": um mehr als die Hälfte), kann als begründende Tatsache
in der Rechnung entweder die tatsächlich verbrauchte Zeit oder (u. E. besser)
die medizinische oder sachliche Begründung angeführt werden.
"Erhöhte Schwierigkeit bei .."
Die "Tatsachen" dazu überschneiden sich häufig mit denen zum
erhöhten Zeitaufwand. Oft aber sind sie "technischer" Natur.
Beispiele: