Datenschutz in der
Arztpraxis
Diskretion ist keine Selbstverständlichkeit
2007 +++ Quelle: Aktion "Datenschutz in der Praxis" der
Ärztekammer und KV Niedersachsen. Aus: der niedergelassenen arzt 11/2007,20
Selbstcheck
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Wird durch eine ausreichende Diskretionszone,
durch organisatorische Maßnahmen und eine entsprechende Gestaltung der Abläufe
in der Praxis sichergestellt, dass die Patienten ihre Anliegen schildern
können, ohne dass neugierige Ohren mithören können?
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Kann das Personal Telefongespräche führen,
ohne dass zwangsläufig wartende Patienten dadurch von Daten anderer Personen
Kenntnis erlangen?
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Sind Telefaxgeräte und Bildschirme so
aufgestellt, dass diese nicht von Unbefugten eingesehen werden können?
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Wird der Patient darauf hingewiesen, dass er
einen Anamnesebogen auf freiwilliger Basis individuell ausfüllen kann? Gibt es
in Ihrer Praxis einen gesonderten Bereich, wo dieser Bogen ohne Störungen durch
andere ausgefüllt werden kann?
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Ist der Wartebereich vom Empfang und dem
Behandlungsbereich so getrennt, dass wartende Patienten keine Informationen
über andere Patienten aufnehmen können?
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Können Behandlungsräume so abgeschottet
werden, dass neugierige Augen und Ohren ausgeschlossen werden?
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Erfolgen vertrauliche Patientengespräche in
geschlossenen Räumen?
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Sind Patientendaten in den Behandlungsräumen
gegen unbefugte Kenntnisnahme geschützt? Werden Unterlagen vorhergehender
Behandlungen sofort an das Vorzimmer/an die Ablage zurückgegeben?
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Ist der Zugang zum Computer durch ein
Passwort geschützt?