Datenschutz in der Arztpraxis

Diskretion ist keine Selbstverständlichkeit

2007 +++ Quelle: Aktion "Datenschutz in der Praxis" der Ärztekammer und KV Niedersachsen. Aus: der niedergelassenen arzt 11/2007,20

Selbstcheck

·        Wird durch eine ausreichende Diskretionszone, durch organisatorische Maßnahmen und eine entsprechende Gestaltung der Abläufe in der Praxis sichergestellt, dass die Patienten ihre Anliegen schildern können, ohne dass neugierige Ohren mithören können?

·        Kann das Personal Telefongespräche führen, ohne dass zwangsläufig wartende Patienten dadurch von Daten anderer Personen Kenntnis erlangen?

·        Sind Telefaxgeräte und Bildschirme so aufgestellt, dass diese nicht von Unbefugten eingesehen werden können?

·        Wird der Patient darauf hingewiesen, dass er einen Anamnesebogen auf freiwilliger Basis individuell ausfüllen kann? Gibt es in Ihrer Praxis einen gesonderten Bereich, wo dieser Bogen ohne Störungen durch andere ausgefüllt werden kann?

·        Ist der Wartebereich vom Empfang und dem Behandlungsbereich so getrennt, dass wartende Patienten keine Informationen über andere Patienten aufnehmen können?

·        Können Behandlungsräume so abgeschottet werden, dass neugierige Augen und Ohren ausgeschlossen werden?

·        Erfolgen vertrauliche Patientengespräche in geschlossenen Räumen?

·        Sind Patientendaten in den Behandlungsräumen gegen unbefugte Kenntnisnahme geschützt? Werden Unterlagen vorhergehender Behandlungen sofort an das Vorzimmer/an die Ablage zurückgegeben?

·        Ist der Zugang zum Computer durch ein Passwort geschützt?