Auslegepflichtige Gesetzestexte

 

2007 +++ Quelle: Frauenarzt 48 (2007) Nr. 3, 198


Niedergelassene müssen neben anderen Gesetzen nun auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in ihren Praxen auslegen.
Für das neuerdings geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht in Arztpraxen Auslegepflicht. Darüber hinaus müssen Praxisinhaber weitere Gesetze und Verordnungen in ihrem Unternehmen auslegen. Das sind zunächst

Sofern für die jeweilige Praxis relevant, zählen

auch dazu.

 

Speziell beim Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz haben sich in den letzten Monaten Änderungen ergeben, sodass auf eine jeweils aktuelle Version zu achten ist. Der "Frauenarzt" 4/07 wird in einem ausführlichen Beitrag zum Thema auch über Bezugsquellen informieren.


Bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaften wird regelmäßig geprüft, ob der Praxisinhaber seiner Auslegepflicht nachkommt. Eine Nichterfüllung kann Geldbußen und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.