2007 +++ Quelle: Frauenarzt 48
(2007) Nr. 3, 198
Niedergelassene
müssen neben anderen Gesetzen nun auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
in ihren Praxen auslegen.
Für das neuerdings geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht in
Arztpraxen Auslegepflicht. Darüber hinaus müssen Praxisinhaber weitere Gesetze
und Verordnungen in ihrem Unternehmen auslegen. Das sind zunächst
Sofern
für die jeweilige Praxis relevant, zählen
auch
dazu.
Speziell
beim Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz haben sich in
den letzten Monaten Änderungen ergeben, sodass auf eine jeweils aktuelle
Version zu achten ist. Der "Frauenarzt" 4/07 wird in einem
ausführlichen Beitrag zum Thema auch über Bezugsquellen informieren.
Bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaften wird regelmäßig
geprüft, ob der Praxisinhaber seiner Auslegepflicht nachkommt. Eine
Nichterfüllung kann Geldbußen und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.