Haben Sie Ihre Personalkosten im Griff?
Indikatoren: Personalkostenquote
und Personalstunden pro Fall
2007 +++ Oliver Frielingsdorf +++ Quelle:
ARZT & WIRTSCHAFT 02/2007, 38-39
Einen Eindruck über die Personalkosten
liefert der Fachgruppenvergleich. Die einfachste Kennzahl ist dabei die Personalkostenquote,
also das Verhältnis von Personalkosten zu Praxis-Umsatz. In kleinen und
mittelgroßen Praxen liegt sie meist zwischen 25 und 30 Prozent. Bei einem
Jahres-Umsatz von etwa 240.000 Euro entspricht dies 60.000 bis 72.000 Euro
Personalkosten. Liegt Ihre Personal Kostenquote deutlich darüber, ist
Ursachenforschung fällig.
Ein häufiger Grund für überdurchschnittlich hohe Personalkosten ist ein zu
großes Praxisteam. Subjektiv kann kaum ein Praxisinhaber auf eine
Mitarbeiterin verzichten. Doch häufig sind die Abläufe unorganisiert,
Zuständigkeiten sind unklar und an Schnittstellen gibt es Reibungsverluste.
Ergebnis: An manchen Tagen herrscht Stress und Überlastung, an anderen
Leerlauf.
Um zu erkennen, ob organisatorische Schwächen zu einem unnötig großen
Praxisteam führen, bietet sich ein weiterer Fachgruppenvergleich an. Pro
Fall und Quartal setzen typische Einzelpraxen je nach Fachrichtung zwischen
0,5 und 2,4 Personalstunden ein. Besonders niedrig liegen Augenärzte
(0.65 Personalstunden je Fell) und Gynäkologen (0,77 Personalstunden je Fall).
Besonders hoch liegen Facharzt-Internisten (1,7 Personalsten den je Fall) und
Kinderärzte (1,1 Personalstunden je Fall).
Diese Kennzahl ist unmittelbarer Indikator für die organisatorische Qualität
einer Praxis. Gebildet wird diese Zahl, in dem die Anzahl der pro Quartal im
GKV-Bereich verfügbaren Arbeitsstunden des Praxisteams ohne Reinigungskräfte
durch die GKV-Fallzahl geteilt wird. Teilzeitstellen werden anteilig
aufaddiert.
Beispiel: Bei einer Teamgröße von 3,5 Stellen im GKV Bereich ergibt sich ein
Arbeitspotenzial von 1.520 Stunden pro Quartal. Liegt die Fallzahl bei 950
Fällen, so werden pro Fall rund 2,02 Stunden aufgewandt. Dieser hohe Wert ist
ein deutliches Signal für nicht gut organisierte Praxisabläufe.
Häufig nicht unmittelbar zu erkennen ist der Kostentreiber "Teilzeitstelle".
Natürlich sind Teilzeitstellen optisch zunächst günstiger als Vollzeitstellen.
Rechnet man die Vergütung jedoch einmal auf eine Vollzeitstelle hoch, wird
nicht selten deutlich, dass die Teilzeitkräfte relativ gesehen am besten
vergütet werden.
Schließlich gibt es Fälle, in denen trotz effizienter Praxisabläufe und
unauffälligem Gehaltsniveau dennoch eine erhöhte Personalkostenquote zu
diagnostizieren ist. Häufig sind das besonders große Praxen, die
aufgrund deutlicher Budgetüberschreitung nur einen Bruchteil der
geleisteten Arbeit vergütet bekommen. Hier drücken also nicht hohe
Personalkosten die Quote über den Fachgruppendurchschnitt, sondern die geringen
GKV-Honorarumsätze.
In solchen Fällen steckt der Praxisinhaber in einer ernsten Zwickmühle:
Entweder gelingt es, die Umsätze durch Arbeiten außerhalb der GKV auszuweiten,
damit der Praxisapparat bezahlt werden kann. Oder Praxisapparat und Fallzahl
müssen an die GKV-Geldtöpfe angepasst und zurück gefahren werden.