Empfehlung zur "Prävention postoperativer Infektionen im
Operationsgebiet"
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO)
+++
S. Axmann, E. Tabor +++ Quelle: ambulant operieren 2/2007,56-62
Auszüge:
Gemäß
den veröffentlichten Daten des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von
nosokomialen Infektionen in Berlin liegt die Rate postoperativer
Wundinfektionen, bezogen auf die gleichen Indikatoroperationen, im
ambulanten Bereich niedriger als im stationären Bereich (http ://www.nrz-hygiene.de).
Postoperative Wundinfektionen bei primär verschlossenen OP-Wunden treten
hauptsächlich zwischen dem 3. und operativen Tag auf.
Das Haupterregerreservoir für SSI stellt die patienteneigene Flora (endogene
Quelle) dar.
Allgemeine
präoperative Maßnahmen
Die
nasale Besiedelung der Patienten mit S. aureus, (nicht nur MRSA!) scheint ein
Risikofaktor für eine postoperative Wundinfektion darzustellen.
Der
Stamm, der aus der Blutkultur bzw. vom Infektionsherd isoliert werden konnte,
war zu 80 % identisch mit dem zuvor isolierten Stamm aus dem Nasenvorhof. Die
Nachfolgestudie und zahlreiche andere Studien konnten diese Ergebnisse
bestätigen und einen Zusammenhang zwischen nasopharyngealer Besiedelung
der Patienten mit S. aureus und erhöhtem Risiko für postoperative S.-aureus-Infektionen
beobachten.
Hervorgehoben
wird, dass die Freisetzung der Nasopharyngealflora des Operationsteams
wesentlich davon abhängt, wie viel im OP-Saal gesprochen wird. Dies
bedeutet, dass während der operativen Eingriffe die chirurgische Maske korrekt
aufgesetzt sein muss (über Nase und Mund) und nur das nötigste gesprochen
werden sollte.
Das Baden oder Duschen am Vorabend des Eingriffs mit antiseptischen Zusätzen reduziert zwar die
Keimbelastung, jedoch ist nicht erwiesen, dass es damit auch die
Wundinfektionsrate signifikant senkt, weswegen der Einsatz der üblichen Seifen
als ausreichend angesehen wird.
Raucher sollten bezüglich des erhöhten Risikos auf postoperative
Wundheilungsstörungen beraten und idealerweise mindestens einen Monat vor der
Operation und mindestens 10 Tage danach auf das Rauchen verzichten.
Neu
ist, dass auf die präoperative Darmentleerung eingegangen wird. Ist sie
aus operationstechnischen Gründen erforderlich, kann sie durchgeführt werden.
Der Beleg, dass die präoperative Darmentleerung die postoperative
Wundinfektionsrate senken kann, konnte bisher nicht erbracht werden, sodass
diesbezüglich keine Empfehlung ausgesprochen wird.
Perioperative
Antibiotikaprophylaxe (PAP)
Sie
sollte nur dann durchgeführt werden, wenn sie (gesichert) indiziert ist,
klassischerweise bei bedingt aseptischen bzw. kontaminierten Eingriffen oder
wenn größere Fremdkörper implantiert werden.
Empfohlen
wird die Beschränkung auf eine Einmalgabe ("single shot"). Bei
über 3-4 Stunden dauernden Eingriffen kann je nach Halbwertszeit des
Antibiotikums eine weitere Applikation erforderlich sein. Die PAP wird zwischen
2 Stunden und 30 Minuten vor der Inzision gegeben.
Patientenvorbereitung
Die
Haut des Operationsgebietes muss sauber sein. Insbesondere vor Laparoskopien
sollte auch eine Inspektion des Bauchnabels erfolgen.
Abdeckung
Neu
ist die Aussage, dass sich nicht alle Patienten vor der Operation vollständig
entkleiden müssen. In Abhängigkeit vom Umfang des Eingriffes kann der Patient
den OP-Saal auch in seiner optisch sauberen Straßenkleidung betreten.
Vorbereitung
OP-Personal
Es
wird darauf hingewiesen, dass der Nutzen von routinemäßigem Bürsten ohne
sichtbare Verschmutzung nicht erbracht wurde, sondern dass dadurch die
Erregerzahl auf den Händen im Gegenteil sogar erhöht werden kann.
Die
Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein. Es dürfen weder künstliche
Fingernägel noch Schmuck an Händen und Unterarmen getragen werden.
Die
chirurgische Maske muss während des Eingriffs und des Richtens des
OP-Tisches aufgesetzt werden. Die Maske muss Mund, Nase und evtl. die Barthaare
vollständig bedecken.
Der
Haarschutz muss das gesamte Haupthaar bedecken.
Postoperative
Maßnahmen
Nach
dem ersten Verbandswechsel ist bei blanden Wundverhältnissen eine weitere,
sterile Abdeckung nicht erforderlich, sondern evtl. zum mechanischen Schutz.
**************
Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention
Das
Erfordernis wissenschaftlicher Evidenz und Transparenz wird in Empfehlungen
heute durch eine abgestufte Kategorisierung verdeutlicht, die die Kommission
1997 in ihre Empfehlungen eingeführt hat und die auch in dieser Richtlinie als
Hinweis in den Anlagen enthalten ist.
Die Kategorisierung
- basiert auf der wissenschaftlich abgesicherten Beweiskraft der jeweiligen
Aussagen
- oder deren nachvollziehbarer theoretischer Begründung,
- soll dadurch Anwendbarkeit bzw. Praktikabilität der Empfehlungen verbessern
- und die ökonomischen Auswirkungen berücksichtigen.
Zusätzlich
werden gesetzliche Vorgaben, Verordnungen oder sonstiges verbindliches Recht in
einer eigenen Kategorie berücksichtigt.
Kategorie 1: Nachdrückliche Empfehlung
IA: Die Empfehlungen basieren
auf gut konzipierten experimentellen oder epidemiologischen Studien.
IB: Die Empfehlungen werden von Experten und aufgrund eines Konsensusbeschlusses
der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am
Robert-Koch-Institut als effektiv angesehen und basieren auf gut begründeten
Hinweisen für deren Wirksamkeit. Eine Einteilung der entsprechenden Empfehlung
in die Kategorie 1 B kann auch dann erfolgen, wenn wissenschaftliche Studien
möglicherweise hierzu noch nicht durchgeführt wurden.
Kategorie II: Eingeschränkte Empfehlung
Die Empfehlungen basieren teils auf hinweisenden klinischen oder
epidemiologischen Studien, teils auf nachvollziehbaren theoretischen
Begründungen oder Studien, die in einigen aber nicht allen
Krankenhäusern/Situationen umgesetzt werden sollten.
Kategorie III: Keine Empfehlung! ungelöste Frage
Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende Hinweise vorliegen oder
bislang kein Konsens besteht.
Kategorie IV: Rechtliche Vorgaben
Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen in Krankenhäusern und anderen
medizinischen Einrichtungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, durch
autonomes Recht oder Verwaltungsvorschriften zu beachten sind.