Welche Änderungen haben sich in den Krankenhäusern in Deutschland nach der DRG-Einführung ergeben und wie sind diese Veränderungen zu bewerten?
2009 +++ Paul Andermann +++ Originalarbeit
siehe pdf-Datei
Bei der flächendeckenden
Einführung des deutschen DRG-Systems mit pauschalierter Vergütung von
vollstationären Krankenhausleistungen im Jahr 2004 handelte es sich um eine
grundlegende Reform des Krankenhaussektors. Infolgedessen befinden sich die
Krankenhäuser in Deutschland in einem fundamentalen Wandel. Dabei bilden die
G-DRGs ein Fallgruppensystem, das alle stationären Krankenhausfälle nach
medizinischen Kriterien und ökonomischem Aufwand in vergleichbare Gruppen
einteilt und eine Verbindung schafft zwischen der Bewertung der
Krankenhausleistung und der Art der Behandlung. Mit dem neuen
Finanzierungssystem geht auch die gesetzliche Verpflichtung der
Krankenhausbetreiber einher, Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen.
Bisher wurden die Budgets der
Krankenhäuser, die auf dem Prinzip der Selbstkostendeckung basierten, nie
leistungsorientiert verändert. Konkrete Behandlungen spielten keine Rolle und
machten so das bisherige Abrechnungssystem sehr undurchsichtig und die
Kostenrechnung reichlich unzulänglich. Hinzu kamen wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
die eine marktwirtschaftliche Organisation des deutschen Gesundheitswesens und
einen freien Wettbewerb von Klinikbetreibern so gut wie nicht zuließen. Unter
diesen Vorzeichen wurde ein bereits in anderen Ländern wie den USA oder
Australien erprobtes DRG-System eingesetzt, dessen Eigendynamik bis zum Ende
der sogenannten Konvergenzphase Ende 2009 noch nicht erkennbar ist, da die
Vergütung noch kostenneutral gehandhabt wird (Abb.).
Abb.: Schrittweise Anpassung des Basisfallwerts der Krankenhäuser an
einen landeseinheitlichen Basisfallwert (Konvergenzphase).
(Quelle: Prof. N. Wrobel: Geriatrie-Komplexleistung
im DRG-Abrechnungssystem)
Nachdem die im Rahmen des
G-DRG-Systems gesetzlich vorgeschriebene Begleitforschung bisher nicht
stattgefunden hat, gibt es zumindest keine wissenschaftlichen Aussagen zu
möglichen positiven oder negativen Auswirkungen des Fallpauschalensys–tems. Es
gibt aber ernstzunehmende publizierte Meinungen, dass das G-DRG-System weder
eine Kostenreduktion im Krankenhaussektor noch eine wesentlich kürzere
Verweildauer stationärer Patienten nach sich gezogen hat.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden: Das DRG-System ist ein leistungsorientiertes
Bewertungssystem, jedoch noch kein leistungsgerechtes Vergütungssystem. So gibt
es beispielsweise ökonomische Aspekte, die das Arzt-Patienten-Verhältnis
belasten. Durch das DRG-System werden die verantwortlichen Klinikleiter dazu
gedrängt, die Krankenhäuser zu Dienstleistungsunternehmen umzugestalten, die auf
Kundenbindung, Wettbewerbsfähigkeit im Gesundheitsmarkt und auf spezifische
Alleinstellungsmerkmale angewiesen sind, um finanziell überleben zu können. Der
Patient wird dabei immer mehr zum Produktionsfaktor, der möglichst
gewinnbringend eingesetzt werden soll. Die Hauptverantwortung der
Leitungsgremien im deutschen Krankenhauswesen muss darin bestehen, eine
gelungene Synthese zwischen der unausweichlichen Ökonomisierung der
Ablaufprozesse und den Bedürfnissen von Patienten und Personal zu schaffen.