Welche Änderungen haben sich in den Krankenhäusern in Deutschland nach der DRG-Einführung ergeben und wie sind diese Veränderungen zu bewerten?

 

2009 +++ Paul Andermann +++ Originalarbeit siehe pdf-Datei

 

Bei der flächendeckenden Einführung des deutschen DRG-Systems mit pauschalierter Vergütung von vollstationären Krankenhausleistungen im Jahr 2004 handelte es sich um eine grundlegende Reform des Krankenhaussektors. Infolgedessen befinden sich die Krankenhäuser in Deutschland in einem fundamentalen Wandel. Dabei bilden die G-DRGs ein Fallgruppensystem, das alle stationären Krankenhausfälle nach medizinischen Kriterien und ökonomischem Aufwand in vergleichbare Gruppen einteilt und eine Verbindung schafft zwischen der Bewertung der Krankenhausleistung und der Art der Behandlung. Mit dem neuen Finanzierungssystem geht auch die gesetzliche Verpflichtung der Krankenhausbetreiber einher, Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen.

 

Bisher wurden die Budgets der Krankenhäuser, die auf dem Prinzip der Selbstkostendeckung basierten, nie leistungsorientiert verändert. Konkrete Behandlungen spielten keine Rolle und machten so das bisherige Abrechnungssystem sehr undurchsichtig und die Kostenrechnung reichlich unzulänglich. Hinzu kamen wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die eine marktwirtschaftliche Organisation des deutschen Gesundheitswesens und einen freien Wettbewerb von Klinikbetreibern so gut wie nicht zuließen. Unter diesen Vorzeichen wurde ein bereits in anderen Ländern wie den USA oder Australien erprobtes DRG-System eingesetzt, dessen Eigendynamik bis zum Ende der sogenannten Konvergenzphase Ende 2009 noch nicht erkennbar ist, da die Vergütung noch kostenneutral gehandhabt wird (Abb.).

 

 

 

Abb.: Schrittweise Anpassung des Basisfallwerts der Krankenhäuser an einen landeseinheitlichen Basisfallwert (Konvergenzphase).

(Quelle: Prof. N. Wrobel: Geriatrie-Komplexleistung im DRG-Abrechnungssystem)

 

 

Nachdem die im Rahmen des G-DRG-Systems gesetzlich vorgeschriebene Begleitforschung bisher nicht stattgefunden hat, gibt es zumindest keine wissenschaftlichen Aussagen zu möglichen positiven oder negativen Auswirkungen des Fallpauschalensys–tems. Es gibt aber ernstzunehmende publizierte Meinungen, dass das G-DRG-System weder eine Kostenreduktion im Krankenhaussektor noch eine wesentlich kürzere Verweildauer stationärer Patienten nach sich gezogen hat.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Das DRG-System ist ein leistungsorientiertes Bewertungssystem, jedoch noch kein leistungsgerechtes Vergütungssystem. So gibt es beispielsweise ökonomische Aspekte, die das Arzt-Patienten-Verhältnis belasten. Durch das DRG-System werden die verantwortlichen Klinikleiter dazu gedrängt, die Krankenhäuser zu Dienstleistungsunternehmen umzugestalten, die auf Kundenbindung, Wettbewerbsfähigkeit im Gesundheitsmarkt und auf spezifische Alleinstellungsmerkmale angewiesen sind, um finanziell überleben zu können. Der Patient wird dabei immer mehr zum Produktionsfaktor, der möglichst gewinnbringend eingesetzt werden soll. Die Hauptverantwortung der Leitungsgremien im deutschen Krankenhauswesen muss darin bestehen, eine gelungene Synthese zwischen der unausweichlichen Ökonomisierung der Ablaufprozesse und den Bedürfnissen von Patienten und Personal zu schaffen.