Die MAO wurde von Mitgliedern des Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO) gegründet. Sie besteht z.Zt. noch als Verein. Die MAO steht allen Mitgliedern des BAO offen.

Geplant ist jedoch die Rechtsform einer Genossenschaft: Die Genossenschaftsmitglieder der MAO wählen dann den Aufsichtsrat und den Fachbeirat. Der Aufsichtsrat besteht aus 5 bis 7 Ärzten. Er ernennt den hauptamtlich tätigen Vorstand, der wiederum den Geschäftsführer wählt. Der Fachbeirat berät den Aufsichtsrat und Vorstand bei fachspezifischen Problemen.

Die Genossenschaftseinlagen bilden das Gründungskapital. Laufende Einnahmen werden aus den Service-Leistungen sowie durch Honorare für erfolgreiche Vertragsverhandlungen erbracht. Nach Bildung von Rücklagen werden Überschüsse jährlich an die Mitglieder vergütet.