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Die MAO wurde von Mitgliedern des
Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO) gegründet.
Sie besteht z.Zt. noch als Verein. Die MAO steht allen
Mitgliedern des BAO offen.
Geplant ist jedoch die Rechtsform einer Genossenschaft:
Die Genossenschaftsmitglieder der MAO wählen dann
den Aufsichtsrat und den Fachbeirat. Der Aufsichtsrat
besteht aus 5 bis 7 Ärzten. Er ernennt den hauptamtlich
tätigen Vorstand, der wiederum den Geschäftsführer
wählt. Der Fachbeirat berät den Aufsichtsrat
und Vorstand bei fachspezifischen Problemen.
Die Genossenschaftseinlagen bilden das Gründungskapital.
Laufende Einnahmen werden aus den Service-Leistungen
sowie durch Honorare für erfolgreiche Vertragsverhandlungen
erbracht. Nach Bildung von Rücklagen werden Überschüsse
jährlich an die Mitglieder vergütet. |
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