Die Diskussion um die Art und Weise der Vergütung ärztlicher Leistungen ist bei weitem nicht nur betriebswirtschaftlicher Natur. Jahrelang haben die Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge mit den Krankenkassen ausgehandelt.

Der Gesetzgeber wird dieses Monopol jetzt öffnen, indem Krankenkassen Einzelverträge mit Ärzten, Gesundheitszentren, Krankenhäusern und Managementgesellschaften abschließen dürfen.

Hier will der BAO und die MAO Ihnen helfen: Wir werden erfahrene Experten engagieren für Vertragsverhandlungen mit

gesetzlichen Krankenkassen
privaten Versicherungen
ggf. Krankenhäusern