Die Diskussion um die Art und
Weise der Vergütung ärztlicher Leistungen
ist bei weitem nicht nur betriebswirtschaftlicher
Natur. Jahrelang haben die Kassenärztlichen Vereinigungen
Verträge mit den Krankenkassen ausgehandelt.
Der Gesetzgeber wird dieses Monopol jetzt öffnen,
indem Krankenkassen Einzelverträge mit Ärzten,
Gesundheitszentren, Krankenhäusern und Managementgesellschaften
abschließen dürfen.
Hier will der BAO und die MAO Ihnen helfen: Wir werden
erfahrene Experten engagieren für Vertragsverhandlungen
mit
gesetzlichen
Krankenkassen
privaten
Versicherungen
ggf.
Krankenhäusern
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